Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Getränke Josef Langkamp
1. Angebote sind in jeder Weise freibleibend.
2. Unsere Rechnungen sind sofort ohne jeden Abzug zahlbar.
3. Flaschen und Kisten sind und bleiben unser· unveräußerliches Eigentum und werden nur zum Aufbruch der von uns vertriebenen Getränke verliehen. Zur Sicherung unseres Eigentums und Anspruches auf Rückgabe des Leergutes erheben wir ein Pfand, das zurzeit
je Fass 30,00 €
je Palette 7,50 €
je Kiste 1,50 €
je Bierflasche 0,08 €
je AFG Flasche 0,15/0,25/0,35 €
beträgt.
4. Beanstandungen der Ware können nur Berücksichtigung finden, wenn solche 3 Tage nach Empfang der Ware schriftlich zu unserer Kenntnis gelangt sind. Für später hervortretende Mängel haften wir nicht.
5. Eigentumsvorbehalt: Die Lieferung sämtlicher Waren erfolgt unter Eigentumsvorbehalt gem. §455 BGB mit nachstehenden Erweiterungen: Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung aller unserer Forderungen unser Eigentum. Bis dahin ist der Käufer nicht befugt, die Ware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden in Höhe unseres Rechnungsbetrages für diese Ware einschließlich Mehrwertsteuer und etwas aus der Nichtzahlung erwachsene Ansprühe für Zinsen, Steuern und Kosten bereits jetzt an uns abgetreten.
6. Flaschen und Kisten bleiben trotz Pfand Leihgut. Abhanden gekommenes Leergut wird zum Tagespreis in Rechnung gestellt.
7. Erfüllungsort für beide Teile ist Rheine.
8. Gerichtsstand für beide Teile ist Rheine.